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Von Jonas Tauber Am 19. Februar 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Bundestag hat die von der Regierung geplante Änderung der Regeln zur Berechnung der Pensionsrückstellungen beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, wird der Abzinsungssatz auf Basis der vergangenen zehn Jahre kalkuliert, bisher waren es die vergangenen sieben Jahre. So soll die Wirtschaft vor dem Hintergrund der Niedrigzinsen bei den Betriebsrenten entlastet werden. CDU-Abgeordnete sagten, sie hätten sich eine Verlängerung auf zwölf Jahre gewünscht, aber nicht die Zustimmung der SPD bekommen.
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