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Posted By Rita Reichard On 21. März 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Bei unklarer Sachlage neigen Kfz-Haftpflichtversicherer dazu, Ansprüche von Unfallgeschädigten vorschnell abzulehnen. Die Hoffnung, dass Geschädigte dann Abstand von einer weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche nehmen, geht oft auf. Denn viele scheuen wegen der hohen Kosten den Gang vor Gericht, um die Frage nach der Unfallschuld und der Schadenhöhe zu klären. Um nicht in diese Falle zu laufen, ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ratsam.
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