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Posted By Patrick Hagen On 29. März 2016 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die neuen Eigenkapital- und Aufsichtsregeln und die deutsche Rechtsschutzversicherung passen nicht gut zusammen. Die Kapitalanforderungen an Gesellschaften, die nur in einer Sparte aktiv sind, sind sehr hoch. Es gibt einige Auswege, die sich allerdings nicht für alle Versicherer anbieten. Die Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss empfiehlt, auch die sogenannten unternehmensspezifischen Parameter zu prüfen. Damit können Unternehmen das Standardmodell unter Solvency II individualisieren, ohne direkt ein aufwändiges internes Modell zu entwickeln.
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