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Vorsicht bei vorformulierten Vertragsbedingungen

Posted By Christian Terno On 11. April 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Geschäftsverkehr ist bei vorformulierten Vertragsbedingungen äußerste Vorsicht geboten. Ein Unternehmen, das diese Bedingungen der anderen Vertragspartei übersendet, kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus der Rolle des Verwenders heraus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wer als Verwender der Bedingungen gilt, kann sich bei einem Rechtsstreit nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berufen.

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