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Posted By Jonas Tauber On 13. April 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Vor drei Jahren sorgte ein Makler namens Neue KV für Schlagzeilen, weil er sogenannte europäische Krankenversicherungen als Übergangslösung für Menschen ohne Versicherungsschutz in Deutschland vermittelte. Obwohl die Verträge anders als deutsche PKV-Policen ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert waren, mussten die deutschen privaten Krankenversicherer sie als Nachversicherungsnachweis akzeptieren. Jetzt scheinen die Tage des Nischenmarktes gezählt: Wegen einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist der Vertrieb der Verträge in Deutschland als substitutive Krankenversicherung künftig offenbar unzulässig.
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