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Posted By Rita Reichard On 25. April 2016 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye - Die Rechtskolumne In der Vergangenheit haben sich die privaten Krankenversicherer (PKV) nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um Hinweise auf Tarifwechselmöglichkeiten ging. Die Informationen, die Verbraucher erhielten, waren oft unbrauchbar. Die Situation hat sich aber stark verbessert, seit sich ein Großteil der Anbieter zur Einhaltung von Tarifwechsel-Leitlinien verpflichtet hat. Einige Wermutstropfen gibt es aber immer noch: So ist zweifelhaft, ob die in den Leitlinien vorgesehene erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel in einen Tarif mit umfassenderen Leistungen rechtens ist.
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