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Posted By Christian Terno On 9. Mai 2016 In Abo,Allgemein,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Oberlandesgericht Hamburg hat im vergangenen Jahr eine folgenreiche Entscheidung für die D&O-Versicherung gefällt. Dabei ging es um zwei interessante Fragen: Das Gericht beschäftigte sich zum einen damit, unter welchen Umständen ein Insolvenzverwalter eine zugunsten eines Geschäftsführers abgeschlossene D&O-Versicherung kündigen darf. Außerdem entschied das Gericht über die Wirksamkeit einer Klausel, die eine Nachmeldung von Schäden für den Fall der Insolvenz vollständig ausschließt.
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