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Posted By Herbert Fromme On 25. Mai 2016 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Unternehmen können sich nicht bei hierzulande ansässigen Anbietern gegen Lösegeldzahlungen als Folge von Cyber-Erpressungen versichern. Denn den hiesigen Gesellschaften ist es verboten, im Rahmen von üblichen Cyber-Policen Unternehmen gegen die Lösegeldzahlungen nach Erpressungen abzusichern. Sie müssten dafür separate Verträge abschließen. Doch die rechtliche Situation ist in Bewegung: Bis Ende des Jahres will die BaFin prüfen, ob Lösegeldforderungen im Rahmen von Cyber-Policen mit gedeckt werden können – wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
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