Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.

Copyright © 2024 Versicherungsmonitor. All rights reserved.


Cyberpolicen dürfen kein Lösegeld decken

Posted By Herbert Fromme On 25. Mai 2016 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken

Unternehmen können sich nicht bei hierzulande ansässigen Anbietern gegen Lösegeldzahlungen als Folge von Cyber-Erpressungen versichern. Denn den hiesigen Gesellschaften ist es verboten, im Rahmen von üblichen Cyber-Policen Unternehmen gegen die Lösegeldzahlungen nach Erpressungen abzusichern. Sie müssten dafür separate Verträge abschließen. Doch die rechtliche Situation ist in Bewegung: Bis Ende des Jahres will die BaFin prüfen, ob Lösegeldforderungen im Rahmen von Cyber-Policen mit gedeckt werden können – wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier [1] können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de [2].


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2016/05/25/cyberpolicen-duerfen-kein-loesegeld-decken/

URLs in this post:

[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop

[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de