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Pensionskassen: BaFin betont Arbeitgeberhaftung

Von Patrick Hagen Am 1. Juni 2016 In Abo,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Angesichts der angespannten Situation bei Pensionskassen könne es passieren, dass in manchen Fällen die Arbeitgeberhaftung greift, warnte Versicherungsaufseher Frank Grund auf dem Rückversicherungssymposium der Technischen Hochschule Köln. Zu dem Fall der Neue Leben Pensionskasse, die ihren Rechnungszins absenken musste, äußerte er sich nicht. Grund kündigte an, dass die BaFin sich spätestens im Juli zu den Solvenzzahlen der Versicherer nach Solvency II äußern wird.

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