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D&O: Eingeschränkte Sicherheit im Insolvenzfall

Posted By Tobias Liedtke und Lukas Nazaruk On 7. Juli 2016 In Abo,Allgemein,Analyse,Industrieversicherung,Kommentare,Makler,The Long View,Top News | No Comments | Drucken

 The Long View – Der Hintergrund  Darf ein Insolvenzverwalter die D&O-Versicherung von GmbH-Geschäftsführern beenden? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einer aktuellen Entscheidung im Prinzip bejaht, den Verwaltern aber auch auferlegt, die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit etwaiger Haftungsansprüche gegenüber den Geschäftsführern vorher zu prüfen. Auch wenn Insolvenzverwalter unter diesen Umständen in der Regel von der Beendigung des D&O-Vertrags absehen dürften, gibt es dafür keine Garantie. Manager sollten ihren Versicherungsschutz daher genau prüfen und eine individuelle Absicherung in Betracht ziehen.

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