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Posted By Christian Terno On 11. Juli 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Insolvenzverwalter können von Lieferanten pleite gegangener Unternehmen Zahlungen in beträchtlicher Höhe zurückfordern, auch wenn diese schon lange Zeit zurückliegen. Dahinter steckt der Gedanke, dass alle Gläubiger gleichermaßen an der Insolvenzmasse beteiligt werden sollen. Für viele Unternehmen kann die Regelung jedoch zum existenzbedrohenden Risiko werden – etwa dann, wenn das Geld schon lange wieder ausgegeben ist. Mit speziellen Insolvenzanfechtungspolicen können sich Firmen absichern.
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