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Von Jonas Tauber Am 13. Juli 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Münchener Landgericht hat der Klage des Vermittlerverbandes BVK gegen das Vergleichsportal Check24 teilweise stattgegeben. Das Unternehmen muss sich künftig bereits „beim ersten Geschäftskontakt“ dem Kunden gegenüber als Makler zu erkennen geben, so Richterin Barbara Clementi. Außerdem sieht das Gericht Nachbesserungsbedarf bei den Fragen, die Check24 zur Ermittlung des Versicherungsbedarfs stellt. Beide Seiten begrüßten das Urteil.
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