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Posted By Friederike Krieger On 9. August 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die rund 170 anhängigen Schadenersatzklagen von VW-Aktionären wegen des Dieselskandals werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Das macht die Klagen für Anleger einfacher, könnte aber auch weitere VW-Aktionäre mit Rechtsschutzpolice zum Gang vor Gericht motivieren. Der Versicherer Arag geht allerdings davon aus, dass die meisten betroffenen Anleger bereits Klage eingereicht haben. Darüber hinaus können Versicherer selbst von dem Musterverfahren profitieren, sofern sie zu den klagenden Anlegern gehören. Die Aktionäre werfen VW vor, zu spät über die finanziellen Folgen des Skandals informiert zu haben.
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