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D&O: Außer Spesen nichts gewesen?

Posted By Michael Hendricks On 15. August 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Eine Auswertung der Howden-D&O-Schadendatenbank zeigt, dass in lediglich 7 Prozent der angemeldeten D&O-Schadenfälle von einer klaren und deutlichen Haftungslage gesprochen werden kann. Für 93 Prozent der Schäden ist also zu diskutieren, ob eine Haftungsfreistellung durch den Versicherer erfolgen soll oder aber die Haftungsfrage gerichtlich zu klären ist. Dabei zeigt sich, dass die erfolgreiche Abwehr eines Schadensersatzanspruchs nicht immer ein glückliches Ereignis für den Versicherer ist. Denn: 70 Prozent aller geleisteten Zahlungen aus den erfassten D&O-Versicherungsverträgen gehen auf die Konten von Rechtsanwälten, Sachverständigen und in die Kassen der Gerichte.

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