Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.

Copyright © 2024 Versicherungsmonitor. All rights reserved.


BaFin klärt Rückversicherung per Korrespondenz

Posted By Jonas Tauber On 31. August 2016 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Seit Inkrafttreten der EU-Eigenkapitalregeln Solvency II am 1. Januar 2016 brauchen Rückversicherer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums für den Verkauf von Deckungen an deutsche Kunden grundsätzlich die Erlaubnis der BaFin und eine Niederlassung in Deutschland. Ausgenommen sind Anbieter aus der Schweiz, Bermuda und Japan. Bei Anbietern aus anderen Drittstaaten dürfen Gesellschaften Rückdeckungen nur über die sogenannte Korrespondenzversicherung abschließen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, klärt die BaFin in einer Auslegungshilfe. So dürfen unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Vermittler tätig werden.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier [1] können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de [2].


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2016/08/31/bafin-klaert-rueckversicherung-per-korrespondenz/

URLs in this post:

[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop

[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de