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Posted By Jonas Tauber On 2. September 2016 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Versicherungsmakler Funk hat das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar begrüßt, in dem die Richter dem Makler Versteegen die Regulierung eines Textilhaftpflichtschadens untersagt hatten. Versicherungsmakler seien reine Sachwalter des Kunden. Damit sei die Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers nicht vereinbar, sagte Funk-Geschäftsführer Wolfram Nieradzik auf einer Veranstaltung in Berlin. Wollen Makler Schäden regulieren, müssen sie nach Ansicht Nieradziks einen Mehrfachagenten gründen. Der Maklerverband VDVM sieht das Urteil dagegen kritisch.
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