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Posted By Ilse Schlingensiepen On 20. Oktober 2016 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
In der privaten Krankenversicherung (PKV) kann der Ombudsmann für die Versicherten oft mehr erreichen als ein Gang vor Gericht. Das hat nach Einschätzung von PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann (Foto) und dem Vorsitzenden des PKV-Verbands Uwe Laue die 15-jährige Erfahrung mit der Schlichtungsstelle gezeigt. Die außergerichtliche Streitschlichtung macht gerade angesichts der langen Vertragslaufzeiten und der geringen Wechselmöglichkeiten in der PKV Sinn, findet auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann.
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