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IDD: Kaum Handlungsbedarf bei Beratungs- und Informationspflichten

Posted By Gunbritt Kammerer-Galahn On 24. Oktober 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist von den Mitgliedstaaten bis zum 23. Februar 2018 umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber bereitet derzeit die Umsetzung vor. Angesichts der bereits mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2008 eingeführten Beratungs- und Informationspflichten für Versicherer und der inhaltlich fast identischen neuen EU-Bestimmungen in der IDD zur Beratung und Information von Versicherungsnehmern bei einfachen Versicherungsprodukten besteht für den deutschen Gesetzgeber aber kaum Handlungsbedarf, die Regelungen in den Paragrafen 6 und 7 VVG wesentlich anzupassen. Lediglich im Hinblick auf neue Formerfordernisse und auf Versicherungsanlageprodukte sind Ergänzungen nötig.

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