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Von Tanja Schramm Am 31. Oktober 2016 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 21. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage des ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus gegen eine Anwaltskanzlei abgewiesen. Mappus behauptete, von der Kanzlei im Zusammenhang mit dem Erwerb von EnBW-Aktien durch das Land falsch beraten worden zu sein. In dem Rechtsstreit ging es allerdings nicht um die Frage, ob die Kanzlei falsch beraten hat. Die Karlsruher Richter ließen die Klage sehr überzeugend bereits daran scheitern, dass Mappus nicht in den Anwaltsvertrag einbezogen war. Das höchstrichterliche Urteil ist nicht nur wegen der prominenten Beteiligten, sondern auch wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung interessant.
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