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Posted By Jonas Tauber On 22. November 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | 1 Comment | Drucken
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD vorgelegt – und überrascht mit einer Festschreibung des Provisionsabgabeverbots. Experten hatten fest mit einem Wegfall der Vorschrift gerechnet. Der GDV begrüßt, dass Vermittler Provisionen auch künftig nicht an Kunden weitergeben dürfen. Das Verbot soll allerdings nicht für Honorarberater gelten. Vermitteln Honorarberater einen Brutto-Vertrag, muss der Versicherer die enthaltene Vergütung stattdessen an den Kunden weiterreichen. Hans-Georg Jenssen vom VDVM warnt vor einer Benachteiligung von Maklern.
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