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Posted By Anne Fischer On 12. Dezember 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye - Die Rechtskolumne Am 21. November hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorgelegt. Wie das Check24-Urteil kürzlich gezeigt hat, ist der heutige Rechtsrahmen auf eine traditionelle Versicherungsvermittlung ausgerichtet, in der Vermittler und Versicherungsnehmer in persönlichem Kontakt stehen. Zusätzlich haben sich in letzter Zeit zahlreiche Insurtechs mit einem digitalen Vermittlungsmodell positioniert. Die Anzahl von Vermittlern, die sich auch digitaler Vertriebskanäle bedienen, wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Ob die Umsetzung der IDD dieser Entwicklung hinreichend Rechnung trägt, hängt insbesondere davon ab, ob noch einige Nachbesserungen auf Verordnungsebene erfolgen.
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