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Von Friederike Krieger Am 21. Dezember 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne wesentliche Änderungen beschlossen. Er soll die Verbreitung der bAV bei Geringverdienern und kleineren Unternehmen erhöhen. Unter anderem ist vorgesehen, dass Firmen für Betriebsrenten nicht haften müssen. Das gilt aber in erster Linie nur für tarifgebundene Unternehmen, wie die Grünen scharf kritisieren. Die vorgesehenen Möglichkeiten zur Ausweitung der Regelungen auf nichttarifgebundene Unternehmen reichen nach Ansicht der Partei nicht aus.
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