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Posted By Gunbritt Kammerer-Galahn On 23. Januar 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit gut einem halben Jahr können sogenannte Whistleblower mutmaßliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften bei der BaFin melden. Das Spektrum der meldefähigen Pflichtverletzungen betrifft dabei sämtliche nationalen sowie internationalen Bestimmungen, deren Beachtung die BaFin zu überwachen hat. Zu Beginn des Jahres 2017 ist nun zusätzlich ein elektronisches Meldesystem eingerichtet worden, das ein Höchstmaß an Anonymität der Hinweisgeber gewährleistet. Damit fällt die entscheidende Hemmschwelle für Meldungen. Die Versicherer selbst sind seit Sommer vergangenen Jahres gesetzlich dazu verpflichtet, vergleichbare Stellen für die anonyme Meldung potenziellen oder tatsächlichen Fehlverhaltens einzurichten. Spätestens jetzt sollten sie überlegen, ihren Mitarbeitern und auch Partnerunternehmen ein ähnliches elektronisches Meldesystem anzubieten.
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