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Musterfeststellungsklage – mit zehn Euro sind Sie dabei

Posted By Tanja Schramm On 30. Januar 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die VW-Abgasaffäre hat die Diskussion in Deutschland über die Einführung von Sammelklagen für Verbraucher weiter vorangetrieben. Das Bundesjustizministerium hat reagiert und einen bislang nicht veröffentlichten Referentenentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt. Durch die neuen Vorschriften soll eine kollektive Klagemöglichkeit nach dem Vorbild von Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten eröffnet werden. Klagebefugt sollen Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sein. Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche gegen eine Gebühr von zehn Euro in einem Klageregister anmelden. Massenklagen wie in den USA wird es aber auch mit den geplanten neuen Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes nicht geben.

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