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EU präzisiert Inhaberkontrollverfahren

Posted By Anne Fischer On 13. Februar 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wer eine qualifizierte Beteiligung an einem Versicherer oder einem anderen Unternehmen der Finanzbranche erwirbt, wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Inhaberkontrollverfahrens auf Zuverlässigkeit und finanzielle Solidität geprüft. Diese Inhaberkontrolle beruht auf europarechtlichen Vorgaben. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussionen mit den Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Verfahrensvorgaben. Nun haben die europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsame Leitlinien veröffentlicht. Sie beantworten zahlreiche Auslegungsfragen und werden zumindest zu einer vergleichbaren Auslegung innerhalb der Europäischen Union beitragen.

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