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Haftungsrisiko Insolvenz

Posted By Tanja Schramm On 27. Februar 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Geht ein Unternehmen pleite, drohen den Organmitgliedern vielfach zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere Geschäftsleiter, die nach dem Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen leisten, laufen Gefahr, sie später ersetzen zu müssen. Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Grundsatzentscheidungen zwar bemüht, die Haftung im Zusammenhang mit solchen Zahlungen einzuschränken. Dies ändert aber nichts daran, dass die Zahlungsströme ab dem Zeitpunkt einer vermeintlichen Insolvenzreife geprüft werden müssen. Die von Insolvenzverwaltern geltend gemachten Forderungen bewegen sich vielfach im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich. Die Deckungssummen bestehender D&O-Versicherungen machen oft nur einen Bruchteil dieser Forderungen aus.

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