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Posted By Ilse Schlingensiepen On 28. Februar 2017 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Bund der Versicherten (BdV) will für Klarheit darüber sorgen, was kommerzielle Anbieter bei der Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung (PKV) dürfen und was nicht. Die Verbraucherschutzorganisation hat Klage gegen den Makler MLP eingereicht. Sie will juristisch klären lassen, ob Makler überhaupt die Tarifwechselberatung anbieten und dafür ein gesondertes Honorar verlangen dürfen. Gleichzeitig hat der BdV das Unternehmen Minerva Kundenrechte abgemahnt, das auf den PKV-Tarifwechsel spezialisiert ist.
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