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Posted By Heike Trilovszky On 15. März 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Meinung am Mittwoch,Top News | No Comments | Drucken
Meinung am Mittwoch Im Februar 2017 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld einführen soll. Damit zeichnet sich das Ende einer seit Jahrzehnten geführten rechtspolitischen Diskussion ab. Von ihr ist die Versicherungswirtschaft nicht nur betroffen, sondern sie hat sich auch aktiv daran beteiligt. Wenn das Gesetz kommt wie vorgeschlagen: Inwieweit sind dann ursprüngliche Zielsetzung und begründete Vorbehalte miteinander vereinbart worden? Wäre hiermit ein guter Rahmen für die Zukunft geschaffen?
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