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Posted By Friederike Krieger On 29. März 2017 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Interne Modelle erlauben Versicherern und Rückversicherern, ihren Kapitalbedarf nach den neuen EU-Eigenkapitalregeln Solvency II unternehmensindividueller zu berechnen als mit der Standardformel. Bisher sind die nationalen Versicherungsaufseher, in Deutschland die BaFin, für interne Modelle zuständig. Die EU-Kommission regt nun an, dass die europäische Aufsicht Eiopa diese Aufgabe übernehmen soll – zumindest bei grenzüberschreitend tätigen Gesellschaften. Das soll gewährleisten, dass die Anforderungen an interne Modelle in allen EU-Ländern dieselben sind.
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