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Urteil: Arag-Chef muss 3,5 Mio. Euro zahlen

Posted By Anna Gentrup On 5. April 2017 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch ein Urteil im längsten Prozess seiner Geschichte gefällt. Es geht um einen Streit zwischen Arag-Chef und Eigner Paul-Otto Faßbender und seiner Schwester Petra Faßbender. Der Arag-Chef muss seiner Schwester rund 3,5 Mio. Euro für Ausgleichsansprüche aus dem Erbe des Vaters zahlen, urteilte Richterin Barbara Strupp-Müller. Damit endet der Prozess des Landgerichts vorerst, die Klägerin kann jedoch noch Berufung einlegen. Der Arag-Chef hatte seiner Schwester im Vorfeld eine Vergleichszahlung von 10 Mio. Euro angeboten, die sie jedoch ablehnte.

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