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Posted By Friederike Krieger On 19. April 2017 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Industrieversicherung,Makler,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die bereits angekündigten Musterbedingungen für Cyberversicherungen veröffentlicht. Angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Bedingungen im Markt sollen sie eine Orientierungshilfe bieten. Anders als die meisten Verträge setzen die Musterbedingungen auf das Manifestationsprinzip. Dabei ist es unerheblich, wann die Schadsoftware ins Unternehmensnetzwerk gelangt ist, der erstmals festgestellte Schaden löst den Versicherungsfall aus. Das macht die Schadenmeldung für die Kunden einfacher.
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