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Posted By Thomas Pache On 27. April 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,The Long View,Top News | No Comments | Drucken
Debatte Um die vor kurzem veröffentlichten Musterbedingungen des GDV für Cyberversicherungen gibt es einen Disput. Versicherungsmonitor-Kolumnistin Gunbritt Kammerer-Galahn von der Kanzlei Taylor Wessing hatte die Bedingungen in ihrer Kolumne analysiert und teilweise deutliche Kritik geäußert. Heute antwortet Thomas Pache und verteidigt das Bedingungswerk. Er ist Sprecher der Arbeitsgruppe Cyberversicherung im GDV und Chief Underwriting Officer für Tech und Cyber in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei AIG.
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