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Von Jonas Tauber Am 28. April 2017 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung lässt den Unternehmen großen Freiraum, wie sie den Schutz personenbezogener Daten und die Ansprüche Betroffener rechtssicher organisieren. Das sagte Klaus Wolf von Generali Deutschland Informatik Services auf einem IBM-Kongress in Potsdam. Firmen müssten die Regeln selbst interpretieren. Das sei eine große Veränderung zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz, das Wolf als Verbotsgesetz bezeichnete. Bei schweren Datenschutzverstößen drohen außerdem empfindlich hohe Strafen. Maya Bundt vom Rückversicherer Swiss Re erwartet, dass die 2018 in Kraft tretende Verordnung die Nachfrage nach Cyberdeckungen ankurbeln wird.
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