Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.
Copyright © 2024 Versicherungsmonitor. All rights reserved.
Posted By Stefan Segger On 15. Mai 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei Cyberangriffen können Versicherungsnehmer erpresst werden. Die Täter verlangen Geldbeträge dafür, dass die von ihnen gehackten Daten geheim bleiben oder dafür, dass sie dem Versicherungsnehmer wieder zur Verfügung gestellt werden. Ob Lösegelder versichert werden dürfen, ist umstritten, die Finanzaufsicht BaFin nimmt hier eine eher restriktive Haltung ein. Versicherer könnten Gegnern der Lösegeldversicherung aber leicht den Wind aus den Segeln nehmen, indem sie den Kriminellen eine Erpressung möglichst schwer machen, anstatt nur das Scheckbuch zu zücken.
Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de
URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2017/05/15/loesegeldversicherungen-service-statt-scheckbuch/
URLs in this post:
[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop
[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de