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Lösegeldversicherungen: Service statt Scheckbuch

Posted By Stefan Segger On 15. Mai 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bei Cyberangriffen können Versicherungsnehmer erpresst werden. Die Täter verlangen Geldbeträge dafür, dass die von ihnen gehackten Daten geheim bleiben oder dafür, dass sie dem Versicherungsnehmer wieder zur Verfügung gestellt werden. Ob Lösegelder versichert werden dürfen, ist umstritten, die Finanzaufsicht BaFin nimmt hier eine eher restriktive Haltung ein. Versicherer könnten Gegnern der Lösegeldversicherung aber leicht den Wind aus den Segeln nehmen, indem sie den Kriminellen eine Erpressung möglichst schwer machen, anstatt nur das Scheckbuch zu zücken.

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