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Posted By Tanja Schramm On 12. Juni 2017 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die D&O-Versicherung soll Führungskräfte vor Schadensersatzansprüchen schützen, die aus eigenen Pflichtverletzungen resultieren. Kern des Versicherungsschutzes ist wie bei jeder Haftpflichtversicherung die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von begründeten Ansprüchen. Seit mehreren Jahren ist ein Trend zu immer neuen Deckungserweiterungen zu beobachten. Einige dieser Zusatzbausteine versprechen den Firmen auch dann Versicherungsschutz, wenn die Führungskräfte gar nicht gegenüber dem eigenen Unternehmen haften müssen. Solche Eigenschadendeckungen sind kritisch und laufen dem Grundkonzept der D&O-Versicherung zuwider.
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