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Konfliktpotenzial bei der reinen Beitragszusage

Posted By Anne Fischer On 26. Juni 2017 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit einigen wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf verabschiedet. Die als sicher geltende Zustimmung des Bundesrats wird in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli 2017 erfolgen. Einem Inkrafttreten des BRSG zum 1. Januar 2018 steht damit nichts mehr im Weg. In der Praxis kommen auf die Beteiligten aber noch einige Herausforderungen zu. Die Parteien müssen trotz gewisser Unsicherheiten rechtssichere Modelle entwickeln.

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