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Posted By Jonas Tauber On 7. Juli 2017 In Abo,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das bAV-Gemeinschaftsprojekt „Das Rentenwerk“ von fünf Versicherungsgesellschaften hat die Genehmigung des Bundeskartellamts erhalten. Das teilen die Beteiligten anlässlich der Zustimmung des Bundesrats zum Betriebsrentenstärkungsgesetz am Freitagmorgen mit. Debeka, Barmenia, Gothaer, HUK-Coburg und Die Stuttgarter sehen damit den Weg frei für ihr gemeinsames Angebot an die Tarifpartner. Das neue Gesetz erlaubt einen Wegfall der Arbeitgeberhaftung, wenn Unternehmen und Gewerkschaften die Betriebsrente per Tarif regeln. Rentengarantien sind dabei verboten.
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