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Posted By Tanja Schramm On 10. Juli 2017 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit großer Spannung hatten die D&O-Versicherer auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dem Schadensersatzprozess zwischen Thyssenkrupp und dem ehemaligen Geschäftsführer Uwe Sehlbach gewartet. Wer sich jedoch eine Antwort auf die wesentliche Frage erhoffte, ob ein Geschäftsführer vom Unternehmen für Kartellbußen in Regress genommen werden kann, wurde enttäuscht. Am 29. Juni 2017 wiesen die Bundesarbeitsrichter das Verfahren aus formalen Gründen an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurück. Ein Ende dieses seit Jahren dauernden Rechtsstreits ist damit nicht in Sicht.
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