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Posted By Gunbritt Kammerer-Galahn On 31. Juli 2017 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 26. Juni 2017 ist die Novelle des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 20. Mai 2015 in Kraft getreten. Das GwG wurde mit dieser Novelle neugefasst und bringt zum Teil ganz erhebliche Regelungserweiterungen mit sich. Nach wie vor sind Versicherungsunternehmen und -vermittler, die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr und Darlehen anbieten oder vermitteln, als geldwäscherechtlich Verpflichtete benannt und somit unmittelbar durch die Gesetzesänderungen betroffen.
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