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Inhaberkontrolle: Diffuse Anforderungen

Posted By Stefan Segger On 14. August 2017 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wer sich mit zehn Prozent oder mehr an einem Versicherungsunternehmen beteiligen möchte, unterliegt der Inhaberkontrolle durch die BaFin. Die Finanzaufsicht prüft, ob der potentielle Käufer die gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb erfüllt. Diese Anforderungen sind im Gesetz allerdings nur diffus formuliert. Letztlich dürfte die Prüfung der BaFin auf eine allgemeine Zuverlässigkeitskontrolle hinauslaufen. Für weitere Anforderungen besteht weder Raum noch Notwendigkeit.

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