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Posted By Gunbritt Kammerer-Galahn On 28. August 2017 In Abo,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit 29. Juli 2017 gilt das gesetzliche Sondervergütungsverbot gemäß Paragraf 48b Versicherungsaufsichtsgesetz. Damit hat der Gesetzgeber im Rahmen der IDD-Umsetzung unter anderem ein Provisionsabgabeverbot festgeschrieben. Die BaFin könnte im Rahmen ihrer Missstandsaufsicht bereits Maßnahmen gegen zuwiderhandelnde Versicherer ergreifen, hat aber zunächst die Überarbeitung ihres Vermittlerrundschreibens angekündigt. Sonderbegünstigungsvereinbarungen sind nun zivilrechtlich unwirksam. Es stellt sich aber die Frage, was genau darunter fällt.
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