Neue Außenwirtschaftsordnung hat Folgen für Zukäufe

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Seit Juli 2017 müssen Erwerber deutscher Versicherungsunternehmen, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, das Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen beim Bundeswirtschaftsministerium anzeigen. Der Grund dafür ist die geänderte Außenwirtschaftsverordnung. Die Regelung betrifft nicht nur den Unternehmenserwerb als solchen, sondern auch den unmittelbaren und mittelbaren Erwerb von 25 Prozent der Stimmrechte. Das bedeutet, dass die Anwendung der Außenwirtschaftsverordnung nicht nur bei externen Zukäufen, sondern auch im Zusammenhang mit Konzernumstrukturierungen Bedeutung erlangen kann.

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