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Posted By Maja Kreßin On 23. Oktober 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Obwohl der Bundesgerichtshof den Versicherern bereits Mitte 2016 verboten hat, Krankentagegeld mit Verweis auf ein gesunkenes Einkommen zu kürzen, hat die Branche das Urteil bisher nicht umgesetzt. Einige Versicherer verwenden die unwirksame Klausel immer noch im Neugeschäft, andere schleusen durch das sogenannte Klauselersetzungsverfahren eine Neuregelung in die Verträge ein, die wieder auf eine Tagegeldkürzung hinausläuft und nur anders formuliert ist. Die Versicherer sollten nicht jede vermeintliche Lücke nutzen, um berechtige Ansprüche ihrer Kunden abzuwehren.
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