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Posted By Theo Langheid On 30. Oktober 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der D&O-Versicherung stehen zurzeit einige bisher gültige Normen und Grundsätze auf dem Prüfstand. So gibt es Stimmen, die fordern, dass die Auskunfts- und Informationspflichten des Unternehmens ruhen sollen, sobald der D&O-Versicherer im Schadenfall eine Abwehrdeckung zugesagt hat. Das hätte allerdings Folgen, die niemand ernsthaft wollen kann. Ein weiteres brisantes Problem ist die Frage, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur wissentlichen Pflichtverletzung auf die D&O-Versicherung angewendet werden soll.
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