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Posted By Gunne Bähr On 6. November 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD müssen Unternehmen, die Versicherungsprodukte für den Verkauf konzipieren, ein internes Produktfreigabeverfahren einführen. Die neuen Pflichten betreffen nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Versicherungsmakler, Assekuradeure und Coverholder. Vielen ist das noch nicht genügend bewusst. Die Vermittler sollten das Produktfreigabeverfahren aber ernst nehmen. Bleiben sie untätig, stellen sich schnell Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bei den Vermittlern. Zudem drohen Beratungsfehler und Schadenersatz.
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