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Posted By Mike Weitzel On 13. November 2017 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach dem sogenannten Transparenzgebot ist der Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und überschaubar darzustellen. Dass dies nicht immer gelingt, belegt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Anforderungen an die Transparenz von Klauseln sukzessive verschärft werden. Mit schweren Folgen: Denn die Intransparenz einer Klausel führt zu ihrer Unwirksamkeit und oftmals ganz erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.
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