Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.

Copyright © 2024 Versicherungsmonitor. All rights reserved.


Vorweggenommene Deckungsklage: BGH erteilt Absage

Posted By Mike Weitzel On 22. Januar 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Stellt ein Dritter einen Haftungsanspruch gegen einen Versicherungsnehmer, muss der Haftpflichtversicherer sich entscheiden, ob er ihn anerkennt und den Schaden zahlt oder versucht, ihn abzuwehren, weil er ihn für unbegründet hält. Entscheidet er sich für die Abwehr und verhält sich ansonsten vertragskonform, hat er seine Schuldigkeit zunächst getan. Der Kunde kann nicht verlangen, dass der Versicherer bereits dann schon Aussagen über eine mögliche Deckung für den Fall trifft, das die Abwehr des Haftungsanspruchs nicht gelingt. Das haben zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) gezeigt.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier [1] können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de [2].


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2018/01/22/vorweggenommene-deckungsklage-bgh-erteilt-absage/

URLs in this post:

[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop

[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de