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Posted By Anne-Christin Gröger On 9. Februar 2018 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Seit 2013 gilt in den Niederlanden das Provisionsverbot. Komplexe Finanz- und Versicherungsprodukte wie Hypothekendarlehen, Lebens- oder fondsgebundene Rentenversicherungen dürfen nur noch gegen ein Beratungshonorar verkauft werden, das der Kunde, nicht der Produktgeber bezahlt. Nach fünf Jahren zieht das niederländische Finanzministerium eine Zwischenbilanz: Es hat zwei Studien in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des Verbots auf die Qualität der Finanzberatung ermitteln sollen. Kürzlich wurden sie veröffentlicht.
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