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D&O-Versicherungsansprüche durch die Hintertür

Posted By Gunne Bähr On 12. Februar 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In D&O-Versicherungsverträgen findet sich regelmäßig ein Ausschlusstatbestand für Tochterunternehmen in den USA oder Kanada. Dennoch hat sich in der jüngeren Vergangenheit ein Trend abgezeichnet, dass Versicherungsnehmer Haftungs- und Deckungsansprüche vor deutschen Gerichten geltend machen, obwohl der zugrundeliegende Sachverhalt aus den USA oder Kanada stammt. Gezielt wird damit versucht, die Ausschlussgründe der D&O-Versicherungspolice zu umgehen, um doch in den „Genuss“ der deutschen Gerichtsbarkeit und der D&O-Deckung zu kommen, die Innenhaftungsansprüche abdeckt, die US-Policen so nicht kennen. Dieser Trend birgt für deutsche D&O-Versicherer das Risiko, dass Schadenersatzansprüche, die in den USA oder Kanada ihren Ursprung haben, die deutschen Policen doch belasten.

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