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Posted By Ilse Schlingensiepen On 12. Februar 2018 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz beschert dem Ombudsmann für die private Krankenversicherung (PKV) zusätzliche Arbeit. Die Versicherer müssen die Kunden auf die Schlichtungsstelle aufmerksam machen, zudem hängt die Hürde für die Inanspruchnahme jetzt tiefer. 2017 ist die Zahl der Beschwerden von Privatversicherten um 10,3 Prozent gestiegen, liegt aber nach wie vor auf niedrigem Niveau. Häufigste Streitpunkte sind nach wie vor die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen und Gebührenstreitigkeiten. In 27,1 Prozent der Fälle konnte Ombudsmann Heinz Lanfermann eine Einigung herbeiführen. In Folge des Pflegestärkungsgesetzes rechnet er mit einem steigenden Beschwerdeaufkommen.
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